Gefährdungsbeurteilung Psychischer Belastungen
Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (§ 5 ArbSchG) führen wir diese anonyme Befragung zur Beurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz durch. Ihre Antworten helfen uns, die Arbeitsbedingungen nachhaltig zu verbessern.
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